Ja, uneingeschränkt. EU-Bürger dürfen in Spanien Immobilien genauso erwerben wie Einheimische.
Spanische Steueridentifikationsnummer — ohne sie kein Kauf, kein Grundbucheintrag, kein Bankkonto. Ich begleite Sie bei der Beantragung.
Reservierungsvertrag (1–10% Anzahlung) → notarieller Kaufvertrag → Grundbucheintrag. Dauer: typisch 4–12 Wochen.
Ca. 10–13% des Kaufpreises: ITP 8–13% · Notar 0,5–1% · Grundbucheintrag 0,5–1% · Anwalt ca. 1%.
Nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ich vermittle einen erfahrenen deutschen Anwalt auf Mallorca.
Ja — typischerweise zwischen 50 und 70 % des Beleihungswerts (nicht des Kaufpreises). Die Konditionen hängen von Bonität, Spanien-Bezug und Bank ab. Ich vermittle keine Hypotheken — empfehle dafür einen auf internationale Käufer spezialisierten Hypothekenmakler auf Mallorca oder Ihre deutsche Hausbank. Frühzeitige Beratung lohnt sich, weil Beleihungswert-Gutachten und Bonitätsprüfung Zeit brauchen.


3–5% zzgl. MwSt. — in der Regel zahlt der Verkäufer. Als Käufer keine zusätzlichen Kosten bei mir.
Fließend — und das ist der entscheidende Punkt. In Spanien gibt es keine geschützte Bezeichnung. Was zählt: Baugenehmigung, Grundbucheintrag und die tatsächliche Klassifizierung des Landes (rústico oder urbano). Ein als Finca vermarktetes Objekt kann baurechtlich problematisch sein — und umgekehrt. Ich prüfe das für Sie, bevor Sie investieren.
Ja — strenge Baurechtsregelungen auf Rustico-Land. Ich prüfe das vor Ihrer Investition.
Stabile Wertzuwächse seit Jahren. Ferienvermietung lizenzpflichtig (ETV-Lizenz). Ehrliche Beratung zu Rendite und Aufwand.
Ich beantworte sie gerne persönlich.