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Kaufprozess & Recht

Ja, uneingeschränkt. EU-Bürger dürfen in Spanien Immobilien genauso erwerben wie Einheimische.

Spanische Steueridentifikationsnummer — ohne sie kein Kauf, kein Grundbucheintrag, kein Bankkonto. Ich begleite Sie bei der Beantragung.

Reservierungsvertrag (1–10% Anzahlung) → notarieller Kaufvertrag → Grundbucheintrag. Dauer: typisch 4–12 Wochen.

Ca. 10–13% des Kaufpreises: ITP 8–13% · Notar 0,5–1% · Grundbucheintrag 0,5–1% · Anwalt ca. 1%.

Nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ich vermittle einen erfahrenen deutschen Anwalt auf Mallorca.

Ja — typischerweise zwischen 50 und 70 % des Beleihungswerts (nicht des Kaufpreises). Die Konditionen hängen von Bonität, Spanien-Bezug und Bank ab. Ich vermittle keine Hypotheken — empfehle dafür einen auf internationale Käufer spezialisierten Hypothekenmakler auf Mallorca oder Ihre deutsche Hausbank. Frühzeitige Beratung lohnt sich, weil Beleihungswert-Gutachten und Bonitätsprüfung Zeit brauchen.

Markt & Praxis

3–5% zzgl. MwSt. — in der Regel zahlt der Verkäufer. Als Käufer keine zusätzlichen Kosten bei mir.

Fließend — und das ist der entscheidende Punkt. In Spanien gibt es keine geschützte Bezeichnung. Was zählt: Baugenehmigung, Grundbucheintrag und die tatsächliche Klassifizierung des Landes (rústico oder urbano). Ein als Finca vermarktetes Objekt kann baurechtlich problematisch sein — und umgekehrt. Ich prüfe das für Sie, bevor Sie investieren.

Ja — strenge Baurechtsregelungen auf Rustico-Land. Ich prüfe das vor Ihrer Investition.

Stabile Wertzuwächse seit Jahren. Ferienvermietung lizenzpflichtig (ETV-Lizenz). Ehrliche Beratung zu Rendite und Aufwand.

Noch eine Frage?

Ich beantworte sie gerne persönlich.